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Wohngeldreform ab 01.01.2023

Zum 01.01.2023 ist die neue gesetzliche Regelung zum Wohngeld in Kraft getreten, mit welcher Sie unter anderem auf zusätzliche Unterstützung hinsichtlich der hohen Energiekosten hoffen können.

 

Weitere Informationen über die Wohngeldreform 2023 erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

 

Bitte stellen Sie sich nach Antragstellung auf eine möglicherweise längere Bearbeitungszeit ein. Wir sind bemüht, das gestiegene Aufkommen schnellstmöglich zu bearbeiten.

 

Eine unverbindliche Eigenprüfung Ihrer Anspruchsvoraussetzungen können Sie über den Onlinewohngeldrechner durchführen.

 

Die amtlichen Beantragungsunterlagen können Sie im Folgenden herunterladen:

 

 

Erreichbarkeit der Wohngeldstelle im Amt Röbel-Müritz:

 

E-Mail:

Telefon: 039931-80261 oder 039931-80107

 

 

 

 

 

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