Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Leinenzwang für Hunde bei Veranstaltungen

Amt Röbel-Müritz, den 22. 06. 2023

 

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

sehr geehrte Gäste,

 

wie überall, so finden- und das insbesondere während der Sommerzeit- auch in vielen Orten des Amtes Röbel-Müritz Volksfeste (Straßen-, Orts-. Gemeinde-, Stadt-, Erntefeste u. ä.) statt. Das Bevorstehen dieser Feste zum Anlass nehmend, möchte ich Sie hiermit nochmals auf eine Regelung der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg- Vorpommern (HundehVO M-V) vom 11.07.2022 hinweisen. Entsprechend § 2 Abs. 2 dieser Verordnung sind alle Hunde bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen und in Verkaufsstätten oder Zoos sowie an Orten, an denen die Möglichkeit zum Ausweichen vor anderen Personen oder die Reaktionsfähigkeit der Hundehalterin oder des Hundehalters beeinträchtigt ist, an der Leine zu führen. Das Missachten dieses Gebotes kann nicht nur mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden, sondern insbesondere auch vermeidbare, oft sehr tragische mit Sachbeschädigung und/oder schmerzlicher Körperverletzung zur Folge haben. Nicht selten sind diese Vorgänge Ausgangspunkte für Zivil- und Strafprozesse. Da aber auch bei Befolgung des Leinenzwanges nicht völlig auszuschließen ist, dass es zu derartigen, sicher auch für den Hundehalter bzw. -führer unangenehmen Zwischenfällen kommt, sollten Sie bereits vor Besuch der Volksfeste etc. prüfen, ob es wirklich erforderlich ist, dass Ihr vierbeiniger Freund Sie auf diese Veranstaltungen begleitet.

Gleichwohl möchte ich auf die Amtsverordnung über das Führen von Hunden im Bereich des Amtes Röbel-Müritz verweisen. Der Geltungsbereich dieser benannten Verordnung erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinden:

Buchholz, Bütow, Eldetal, Fincken, Gotthun, Lärz, Leizen, Melz, Rechlin, Schwarz, Sietow, Stuer, Südmüritz und der Stadt Röbel/Müritz.

Die Amtsverordnung über das Führen von Hunden im Bereich des Amtes Röbel-Müritz kann auf der Homepage des Amtes Röbel-Müritz eingesehen werden.

www.amt-roebel-mueritz.de

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

M. Siegmund

Leiterin Ordnungsamt