Landtagswahl 20.09.2026 – Änderung der Zuordnung zu den Wahlbezirken in der Stadt Röbel/Müritz
Für die Landtagswahl 2026 wird die Zuordnung einzelner Straßen zu den Wahlbezirken im
Stadtgebiet Röbel/Müritz geändert.
Die bisher dem Wahlbezirk 1, NaWi-Haus, Schulcampus, Gotthunskamp 13 zugeordneten
Straßen
- Große Stavenstraße
- Kleine Stavenstraße
- Kirchplatz
- Marktplatz
- Mühlenstraße
werden künftig dem Wahlbezirk 3, Haus des Gastes, Straße der Deutschen Einheit 7
zugewiesen.
Die Änderung gilt ab der Landtagswahl am 20.09.2026. Wahlberechtigte aus den genannten
Straßen werden gebeten, die Angaben auf ihrer Wahlbenachrichtigung zu beachten.
Dort sind der für sie zuständige Wahlbezirk und das entsprechende Wahllokal ausgewiesen.
Wir bitten alle betroffenen Wahlberechtigten, die geänderte Zuordnung zu beachten.



