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Informationen aus dem Ordnungsamt des Amtes Röbel-Müritz

Lärz, den 22. 04. 2025

 

Sehr geehrte Grundstückseigentümer und -nutzer,

 

Frühblüher erfreuen uns bereits seit einigen Tagen mit ihrer Blütenpracht. Auf den Grundstücken sind die ersten Aktivitäten zur Beseitigung der Winterhinterlassenschaften zu verzeichnen. Je höher die Sonne steigt, umso umfangreicher und intensiver werden die Grundstücke für die wärmere Saison flott gemacht. Oft werden hierfür Geräte genutzt, die mehr oder weniger Geräusche verursachen. Nicht nur Sie, sondern auch Ihre Nachbarn sollten Ihre Aktivitäten mit Freude wahrnehmen können. Damit es auch in Zukunft mit den Nachbarn klappt, möchte ich Ihnen anliegend mit der Bitte um entsprechende Beachtung einen Auszug aus dem § 7 Abs. 1 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung sowie einen Auszug aus dem dort genannten Anhang bekanntgeben. 

 

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

 

B. Schulz

Sachbearbeiter