Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Vorabinformation für den Abgaben-Veranlagungsbescheid 2025 für die Stadt Röbel/Müritz und die Gemeinden des Amtes Röbel-Müritz:

Amt Röbel-Müritz, den 19. 02. 2025

Altenhof, Bollewick, Buchholz, Bütow, Eldetal, Fincken, Gotthun, Groß Kelle, Kieve, Lärz, Leizen, Melz, Priborn, Rechlin, Schwarz, Sietow, Stuer und Südmüritz.

 

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

durch die am 01.01.2025 wirksam werdende Grundsteuerreform weisen wir alle Abgabepflichtigen darauf hin, dass alle Abgaben-Veranlagungsbescheide, die Sie bis zum 31.12.2024 erhalten haben, mit dem 01.01.2025 ihre Gültigkeit verlieren.

 

Derzeit liegen dem Amt noch nicht alle neuen Grundsteuermessbeträge, die vom Finanzamt festzusetzen sind, vor. Dadurch kann eine Anpassung des Hebesatzes der Stadt und der Gemeinden für die Grundsteuer (A und B) ab dem Jahr 2025 voraussichtlich erst im ersten Quartal 2025 von der Stadtvertretung bzw. den Gemeindevertretungen beschlossen werden.

 

Zusätzlich gibt es noch eine Änderung der Gebühr des Wasser- und Bodenverbandes ab 2025: Nicht nur die Gebühr für die Einzugsgebiete der Schöpfwerke wurde wie jedes Jahr neu festgesetzt, Ende Oktober beschloss der Wasser- und Bodenverband „Müritz“ in seiner Verbandsversammlung die Anhebung des Grundbeitrages ab dem Jahr 2025. Dadurch muss auch die Gebühr für den Wasser- und Bodenverband, die jeder Grundstückseigentümer zu zahlen hat, neu kalkuliert und ebenfalls der Stadtvertretung bzw. den Gemeindevertretungen als Änderung der Gebührensatzung mit der Erhöhung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Auch dies wird wahrscheinlich erst im ersten Quartal 2025 erfolgen.

 

Voraussichtlich werden Sie daher bis zum Ende des ersten Quartals 2025 einen neuen Abgaben- Veranlagungsbescheid erhalten, auf dem alle Steuern und Gebühren (auch Hundesteuer / Zweitwohnungssteuer / Straßenreinigungsgebühren usw.) aufgeführt sind. Dieser wird dann wieder als Dauerbescheid für das Jahr 2025 und die folgenden Jahre gültig bleiben, bis er geändert oder aufgehoben wird.

 

Aufgrund dieser Änderungen bitte wir Sie keine Grundsteuern / Gebühren / Abgaben zu überweisen, bis Sie einen neuen Bescheid erhalten haben.

 

Für alle Daueraufträge, die Sie bei Ihren Kreditinstituten abgeschlossen haben, setzen Sie bitte die Zahlungen aus oder löschen diese Daueraufträge.

Die bei der Stadtkasse hinterlegten SEPA-Lastschriften (Abbuchungsaufträge beim Amt) werden erst dann wieder wirksam, wenn Ihnen der Bescheid vorliegt und die Fälligkeiten auf dem Bescheid ausgewiesen sind.

 

Für Besitzer von Garagen, Bootshäusern, Bungalows oder Gartenhäusern auf fremdem Grund und Boden endet die Steuerpflicht mit dem 31.12.2024. Für diese Baulichkeiten erfolgt die Besteuerung ab 2025 über den Grundstückseigentümer.

 

Formulare für die An- und Abmeldungen von Hunden, die Erklärungen zur Zweitwohnungssteuer und ein SEPA- Lastschriftmandat finden Sie auf unserer Webseite: 

www.amt-roebel-müritz.de > Verwaltung > Formulare. 

 

Bei Fragen hierzu stehen Ihnen Frau Spät (039931/80228), Frau Wernecke (039931/80229) und Frau Claußen (0393331/80227) während der aktuellen Sprechzeiten gern zur Verfügung. Alternativ können Sie uns gern eine Mail zusenden. Alle Kontaktdaten finden Sie auch auf Ihrem Bescheid und 

unter www.amt-roebel-mueritz.de.

 

 

Amt für Finanzen

SG Steuern/ Abgaben