Antragsverfahren zu Härtefällen für private Haushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger
Antragsverfahren zu Härtefallhilfen für private Haushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger
Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Flüssiggas-LPG, Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks)
sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern unter bestimmten Voraussetzungen im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.
Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde im Rahmen einer „Nordländer-Kooperation“ ein Online-Antragsverfahren durch die Finanzbehörde des Landes Hamburg (Kasse. Hamburg) bereitgestellt, welches ein effektives und
effizientes Antrags- und Bewilligungsverfahren für alle Antragssteller/-innen ermöglichen soll.
Die onlinebasierte Antragsstellung sowie weitere Hilfestellungen für Privathaushalte und Unternehmen, Erstattungsmodellrechner oder FAQ’s für Mecklenburg-Vorpommern stehen ab dem 04. Mai 2023 online über die zentralen Adressen zur Verfügung :
https://www.mv-energieportal.de/hilfe-andere-brennstoffe-privathaushalt
oder
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
Ein Papierantrag soll ab 08.05.2023 zur Verfügung stehen. Diesen können Sie im Bereich des Einwohnermeldeamtes des Amtes Röbel-Müritz, Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Siegmund
Leiterin Ordnungsamt
2. Stadträtin