Baugrundstück in der Gemeinde Rechlin - ehemaliges Grundschulgebäude mit dazugehörigem Grundstück

Die Gemeinde Rechlin schreibt den Verkauf eines kommunalen Grundstücks, Gemarkung Vietzen, Flur 2, Flurstücke 131/3 mit 3.003 m², 131/199 mit 2.675 m² und eine Teilfläche von ca. 500 m² aus 131/431, insgesamt ca. 6.178 m², öffentlich aus. Das Grundstück befindet sich am Standort Schulstr. 1 in 17248 Rechlin zwischen der Fritz-Reuter-Straße und der Mittelstraße. Es handelt sich um verkehrsberuhigte ausgebaute Wohnstraßen. Im nördlichen und südlichen Teil grenzt das Grundstück an die vorhandene Wohnbebauung an. Das Grundstück ist teilweise bebaut mit einer ehemaligen Grundschule mit Hortteil und Aula. Ca. 2.500 m² wurden als Schulhof genutzt. Der Verkauf erfolgt zum Zweck der Bebauung mit Wohnhäusern (keine Ferienhäuser). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt Es befindet sich im Bereich der Trinkwasserschutzzone 3. Es gibt keinen Bebauungsplan. Die Zulässigkeit der Bebauung ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. 

Der Verkauf erfolgt unter folgenden Bedingungen:

  • Der Abriss der vorhandenen Gebäude (auch nur teilweise) ist durch den Käufer auf eigene Kosten vorzunehmen.

  • Das Grundstück ist mit Wohngebäuden zu entwickeln. Die Errichtung von Wohnungen (keine Ferienwohnungen oder Ferienhäuser) ist wesentliche Bedingung des Verkaufs.

  • Das geplante Nutzungskonzept sowie die Bebauung sind vor Umsetzung mit der Gemeinde abzustimmen. Die einschlägigen planungs- und baurechtlichen Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

Das Grundstück, bestehend aus drei Flurstücken, wird nach Höchstgebot vergeben.

Das Mindestgebot beträgt 83,00 €/m² zzgl. aller anfallenden Nebenkosten wie u.a. Vermessungskosten, Notar – und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbssteuer. 

Der Grundstückserwerber hat mit Abschluss des Grundstückskaufvertrages eine Bauverpflichtung einzugehen und innerhalb einer Frist von 5 Jahren die Bezugsfertigkeit der Wohnhäuser herzustellen. Im Kaufvertrag werden zur diesbezüglichen Sicherung der Auflage eine dingliche Rückauflassungsvormerkung (Wiederkaufsrecht) zugunsten der Veräußerin und eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Kaufpreises für den Fall des Rückkaufes vereinbart. Die Besichtigung des Grundstückes ist nach Absprache möglich.

Die Veräußerung bedarf der Zustimmung des gemeindlichen Gremiums. Ein Rechtsanspruch auf die Grundstücksveräußerung besteht nicht. Die Gemeinde Rechlin behält sich das Recht vor, von der Veräußerung abzusehen oder eine neue Ausschreibung durchzuführen.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihr Angebot mit Nutzungskonzept in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot zur Ausschreibung ehemalige Grundschule“ an das Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz. Auskünfte erhalten Sie bei Frau Schröder, Tel. 039931/80206 oder s.schroeder@amt-roebel-mueritz.de

Die Ausschreibungsfrist endet am 23.10.2026 um 12:00 Uhr. 

 

 

 

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