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Information zum Erwerb des Touristenfischereischeines

Gemäß der Regelung des Landesfischereigesetzes vom 13. April 2005 und der Verordnung über den zeitlich befristeten Fischereischein vom 08. Juni 2005 für das Land Mecklenburg-Vorpommern können Personen ab dem vollendeten 10. Lebensjahr, welche nicht in Besitz eines Fischereischeines sind, einmal im Jahr für 28 Tage einen Touristenfischereischein erwerben.

 

Dieser Touristenfischereischein wird auf Antrag durch das Amt Röbel-Müritz ausgestellt.

 

Die Ausstellung des Touristenfischereischeines ist gebührenpflichtig. Diese Gebühr beträgt 24,00 Euro.

 

Nähere Informationen erhalten Sie unter:

 

Tel.: 039931 80-254

Fax: 039931 80-222